Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Koblenz
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Hinweise für Beherbergungsbetriebe

INTERN  Verfahrensunterlagen sind interne Vorgänge. Kenntnis nur, wenn nötig; Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

Grundsätze

  • Zeitfenster, tägliche Kontingente und Tarifrahmen werden ausschließlich über den geschützten Dokumentenabruf bereitgestellt
  • Vor dem erstmaligen Abruf ist die Erklärung nach Anlage V elektronisch zu bestätigen
  • Rückmeldung je Los über das Angebotsformular — auch im Fall einer Ablehnung (§ 97 Abs. 1 GWB)
  • Nur eine dokumentierte Rückmeldung hält das Haus im Verzeichnis der Beherbergungsbetriebe

Elektronische Bereitstellung

  • Die Verfahrensunterlagen werden verschlüsselt übertragen (DRM-geschütztes Dokumentenpaket)
  • Der Belegungsplan liegt im geschützten Tabellenformat vor; Öffnung über den Datei-Explorer (siehe Merkblatt im Paket)
  • Nachteile der elektronischen Übermittlung gehen zu Lasten des Bieters